Die Weiterverwendung Ihrer Daten und/oder Proben kann entscheidende Erkenntnisse zur Vorbeugung und/oder Behandlung von Krankheiten liefern. Bei neuen Therapien, die für Sie relevant sein könnten, werden Sie von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin, informiert.
Mit Ihrer Zustimmung wird die Weitergabe/-verwendung Ihrer Daten und/oder Proben ermöglicht, ohne dass Sie spezifisch darüber informiert werden, welche Forschungsprojekte stattfinden.
Bei Ihrem Klinikaufenthalt hat man zur Therapie einer Erkrankung bestimmte Medikamente eingesetzt, Untersuchungen gemacht (Blutentnahme, bildgebende Untersuchungen…) und ihre medizinischen Daten erhoben.
Einige Zeit später, kommt z.B. ein neues Medikament, für dieselbe Erkrankung wie Ihre, zur Therapie auf den Markt. Jetzt möchte man beide Medikamente vergleichen (das Neue und das, mit dem Sie vorab behandelt wurden). Man möchte damit neue Erkenntnisse gewinnen z.B., ob eines der beiden Medikamente besser wirkt oder besser verträglich ist als das andere. In dem Fall würde man die Daten mehrerer PatientInnen vergleichen, die mittels GK in die Weiterverwendung ihrer Proben/Daten, eingewilligt haben.
Genetische Daten entstehen durch die Untersuchung biologischen Materials einer Person, wie Blut, Urin oder Gewebe.
Die Entscheidung, ob Sie über Forschungsergebnisse informiert werden, obliegt Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Diese wird in der Regel beurteilen, ob neue Erkenntnisse oder Therapien für Sie von wesentlichem Nutzen sein könnten.
Bei der Verwendung von 'verschlüsselten' Daten und/oder Proben werden persönliche Identifikationsmerkmale (wie Name, Vorname, Geburtsdatum, AHV-Nummer) durch Verschlüsselungscodes (z.B. WKY175, KHO0001) ersetzt. Verwalter des Schlüssels können die Identität über den Code aufklären. Bei Anonymisierung werden alle identifizierenden Informationen gelöscht, sodass eine Rückverfolgung nicht möglich ist.
Der Schlüssel zur Identifikation muss von einer im Antrag benannten, nicht am Forschungsprojekt beteiligten Person, separat von der Datensammlung verwahrt werden. Zugriff darauf haben nur berechtigte Personen zur Aufgabenerfüllung. Üblicherweise wird der Schlüssel in einer Computerdatei gespeichert, die durch Passwörter gegen Veränderungen gesichert ist. Änderungen durch autorisierte Personen müssen mit Programmen dokumentiert werden, die die Nachvollziehbarkeit dieser Änderungen gewährleisten.
Genau wie die Einwilligung selbst, muss auch der Widerruf schriftlich erfolgen. Wenden Sie sich hierfür an Ihre behandelnde Klinik.
Ihre Proben werden nicht mehr für Forschungsprojekte verwendet, die dem Humanforschungsgesetz unterstehen. Sie dürfen jedoch weiterhin in anonymisierter Form genutzt werden, wobei alle identifizierenden Informationen unkenntlich gemacht oder gelöscht werden.
Bereits von einer Ethikkommission genehmigte und begonnene Projekte dürfen abgeschlossen werden, jedoch dürfen keine neuen Projekte mit Ihren Daten und/oder Proben begonnen werden.
Üblicherweise wird mehr biologisches Material entnommen, als für die Untersuchung nötig ist. Dies hängt oft mit den verwendeten Behältern zusammen und hat auch praktische Gründe. So kann im Falle eines Problems, wie bei dem Verlust der Probe oder einem Defekt am Analysegerät im Labor, eine weitere Bestimmung durchgeführt werden, ohne dass Sie erneut für eine weitere Blutentnahme erscheinen müssen. Das Entnehmen eines zusätzlichen Röhrchens für spezielle Forschungsprojekte ist nicht durch den GK abgedeckt und erfordert eine separate Zustimmung sowie eine Genehmigung durch die Ethikkommission.
Die zuständige Ethikkommission stellt sicher, dass die Forschungsprojekte den rechtlichen, wissenschaftlichen und ethischen Standards entsprechen und der Datenschutz nach Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) jederzeit gewährleistet ist.
Daten werden nur unter bestimmten Umständen und immer verschlüsselt weitergegeben. Ein häufiger Grund für die Weitergabe ist die nationale oder internationale Zusammenarbeit zwischen Forschenden, was oft erforderlich ist, um eine ausreichende Anzahl von Fällen für eine sinnvolle statistische Analyse zu erreichen.
Ja - Ihre Daten und/oder Proben werden immer verschlüsselt an andere Abteilungen geschickt.
Die Datenschutzbeauftragte Person führt und aktualisiert eine Liste von Ländern, in denen ein adäquater Datenschutz (nach Artikel 6 Absatz 1 des DSG) sichergestellt ist. Diese Liste wird von den Ethikkommissionen eingesehen. Kliniken und Institute im Inland müssen sich an die Schweizer Datenschutzgesetze (DSG) halten.